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Matthias Rückel | 07 Juni, 2006 09:08
Für die meisten Menschen ist Teamarbeit ist kein Selbstzweck,
sondern ein Mittel um Projekte schneller zum Erfolg zu bringen.
Diese klare Aussage findet sich in der Team-Studie der Führungskräfte Akademie aus dem Jahr 2002. Als drei wichtige Erfolgsfaktoren für Teamarbeit werden
ausgewiesen.
Was bedeutet dieses Ergebnis für die Zusammenarbeit in virtuellen Teams?
Bei virtuellen Teams fehlt der direkte informelle Austausch in der Kaffeeküche oder auf dem Flur, der sogenannten "Flurfunk". Deshalb ist die viel bewußtere Steuerung der Kommunikation und Koordination zwischen den Teammitgliedern ein zentraler Führungsansatz bei virtuellen Teams. In der Teambildungsphase bietet sich dazu das Instrument eines "Teamvertrages" an.

Was ist bei dem Abschluß eines Vertrag für virtuelle Teams zu beachten?
Der Vertrag sollte die Verpflichtungen der einzelnen Teammitglieder und des Teamleiters beinhalten, die genutzten Werkzeuge und Ihre Verwendung beschreiben und Prozesse und Erwartungen festlegen. Der Teamvertrag muss für die Teammitglieder zugänglich abgelegt werden und nicht in Stein gemeißelt sein. Auf Veränderungen im Projektumfeld sollte mit einer Neuverhandlung des Vertrages reagiert werden können.
Wie detailiert ein Teamvertrag ausgestaltet werden sollte, hängt von den konkreten Projektgegebenheiten und den Erfahrungen der Teammitglieder bei virtueller Teamarbiet ab. Die Vereinbarung "Jedes Teammitglied ist verpflichtet seine Termine im Kalender zu pflegen und zu veröffentlichen." mag für erfahrene Teammitglieder selbstverständlich sein, aber nicht zwangsläufig für Neueinsteiger. Im Zweifelsfall sollten Regelungen in den Teamvertrag aufgenommen werden.
MRU | 16/06/2006, 18:55
Matthias Rückel
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Der Artikel wird unter der Überschrift Teamverträge sind keine Zwangsmaßnahme weitergeführt.